Die Rachenmandelentfernung

Die Rachenmandelentfernung (Adenotomie)

In der Bevölkerung wird diese Operation, welche meist bei Kindern durchgeführt wird und den häufigst durchgeführten chirurgischen Eingriff überhaupt darstellt, als „Polypenentfernung“ bezeichnet. Streng genommen sind diese Begriffe zwar verwandt aber definitionsgemäß und anatomisch nicht gleichbedeutend.
Die Rachenmandel wird in ihrer Größeneinteilung in drei Grade eingeteilt. Sie liegt am Rachendach und beeinträchtigt die Nasenatmung. In maximaler Größenausdehnung kann sie eine Nasenatmung komplett verhindern, so dass die Patienten gezwungen sind, vermehrt durch den Mund zu atmen. Ferner wird in vielen Fällen der Ausführungsgang der Ohrtrompete  (Verbindung zwischen Mittelohr und Nasenrachen) verlegt. Hierdurch resultieren vier bei Kindern häufige Krankheits- oder Symptombilder. Schnarchen, vermehrte Mundatmung, wiederkehrende Erkältungen und Mittelohrentzündungen.

Die Operation erfolgt in Allgemeinnarkose. Nach Einsetzen eines Mundspatels, welcher den Mund während der Operation offen hält, wird mit einem speziellen Ringmesser die vergrößerte Rachenmandel oberhalb des Zäpfchens am Rachendach entfernt.
Anschließend wird für kurze Zeit ein Tupfer zwecks Blutstillung eingelegt und nach Blickkontrolle über einen Spiegel wieder entfernt. Dieser Ablauf wird in seltenen Fällen noch durch eine thermische Verödung der Blutungsquelle ergänzt.
In wenigen Ausnahmen kann diese Operation nicht ambulant erfolgen:

  • Lebensalter der Patienten unter 2 Jahren
  • Fahrzeit in ein  Krankenhaus mit HNO-Abteilung über 15 Minuten
  • Angeborene Blutungsneigung oder Herz-Kreislauferkrankungen (generelle Narkoserisiken bei Inneren Erkrankungen)