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Schutzmaßnahme: Maskenpflicht

Schützen Sie Andere!

Nach aktuellem Wissensstand kann eine infizierte Person das Virus bereits weiter verbreiten, bevor die ersten Krankheitssymptome auftreten. Wir bitten Sie deshalb, die Praxis nur mit einem Mund-Nasenschutz zu betreten, der im Behandlungszimmer bzw. zur Untersuchung und/oder Therapie abgenommen wird. Als Schutzmaßnahme sind professionelle oder selbstgenähte Masken oder auch ein Halstuch/Schal geeignet. Nehmen Sie Rücksicht und helfen Sie, das Infektionsrisiko zu senken!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!